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Kostenübernahme Physiotherapie

Wenn die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse/Versicherung, nach Abzug des Selbstbehalts, übernommen. Bei Unfall übernimmt der Kostenträger 100% der Kosten, bei Krankheit wird dem Patienten von der Krankenkasse der übliche Selbstbehalt (10%) in Rechnung gestellt. Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse/Versicherung das Recht, bei Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt einen Bericht zu verlangen. Sie haben das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen.

Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung bei der/dem behandelnden Ärztin/Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann.

Zum Erhalt des erreichten Resultats oder zur Vorbeugung besteht die Möglichkeit, sich auf eigenen Wunsch ohne ärztliche Verordnung in physiotherapeutische Behandlung zu begeben. In diesem Fall müssen die anfallenden Kosten selbst übernommen werden. Präventivmassnahmen sind nicht im Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung.

Kostenübernahme restliche Therapieformen

Die Kosten für die Osteopathie, Cranio-Sacral-Therapie und klassische Massage (EMR, ASCA und EGK anerkannt) werden von den meisten Zusatzversicherungen für komplementäre Heilmethoden übernommen. Für den Patienten fällt meistens ein Selbstbehalt an. Da die Zahlungsvoraussetzungen der verschiedenen Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, persönlich bei Ihrem Krankenversicherer nachzufragen und eine Kostengutsprache einzuholen.

Wenn die manuelle Lymphdrainage aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse/Versicherung, nach Abzug des Selbstbehalts, übernommen. Bei Unfall übernimmt der Kostenträger 100% der Kosten, bei Krankheit wird dem Patienten von der Krankenkasse der übliche Selbstbehalt (10%) in Rechnung gestellt.

Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf manuelle Lymphdrainage haben, hat Ihre Krankenkasse/Versicherung das Recht, bei Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt einen Bericht zu verlangen. Sie haben das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen.