Kostenübernahme restliche Therapieformen
Die Kosten für die Osteopathie (EMR, ASCA und EGK anerkannt) werden von den meisten Zusatzversicherungen für komplementäre Heilmethoden übernommen. Für den Patienten fällt meistens ein Selbstbehalt an. Da die Zahlungsvoraussetzungen der verschiedenen Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, persönlich bei Ihrem Krankenversicherer nachzufragen und eine Kostengutsprache einzuholen.
Wenn die manuelle Lymphdrainage aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse/Versicherung, nach Abzug des Selbstbehalts, übernommen. Bei Unfall übernimmt der Kostenträger 100% der Kosten, bei Krankheit wird dem Patienten von der Krankenkasse der übliche Selbstbehalt (10%) in Rechnung gestellt.
Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf manuelle Lymphdrainage haben, hat Ihre Krankenkasse/Versicherung das Recht, bei Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt einen Bericht zu verlangen. Sie haben das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen.